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   BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65   

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https://dejure.org/1967,10123
BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65 (https://dejure.org/1967,10123)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1967 - 6 RKa 26/65 (https://dejure.org/1967,10123)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1967 - 6 RKa 26/65 (https://dejure.org/1967,10123)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65
    Daß bei der Normen in gewissen Grenzen generalisierend verfahren werden darf, dab, nicht jeder theoretisch denkbare, aber untypische Sachverhalt berücksichtigt zu werden braucht, hat vor allem das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen (vglo BVerfGE 9, 20, 32 und 538, 347 f; 14, 288, 303; 17, 21, 23 ff)° Bei der Schaffung von autonomem Satzungsrecht kommt hinzu, daß dieses sich in der Regel an einen zahlenmäßig kleinen, jedenfalls übersehbaren Kreis von Adressaten wendet, so daß die rechtssetzende Instanz hier besser als sonst beurteilen kann, ob bestimmte, an sich mögliche Saehverhalte von den Normadressaten praktisch verwirklicht werden° Im übrigen hat auch der erkennende Senat Schon im Interesse der Praktikabilität Vereinfachungen und Vergröberungen bei der Gestaltung eines HVM für zulässig gehalten (vgl° BSG 22, 218, 223)°.
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65
    Ärzte über das zumutbare Maß hinaus beschränkt (vglo BSG 22" 223 und BVerfGE 16, 286, 297)° Auch dies ist zu verneinen° Wie der Senat schon früher betont hat, liegt die Entscheidung darüber, welche Honorarkürzungen ein Kassenarzt im Rahmen der Honorarverteilung hinnehmen muß9 in erster Linie bei den dafür zuständigen Selbstverwaltungs organen der KÄV, deren Satzungsgewalt sich der einzelne Arzt durch die - auf seinen erfolgte.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65
    Daß bei der Normen in gewissen Grenzen generalisierend verfahren werden darf, dab, nicht jeder theoretisch denkbare, aber untypische Sachverhalt berücksichtigt zu werden braucht, hat vor allem das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen (vglo BVerfGE 9, 20, 32 und 538, 347 f; 14, 288, 303; 17, 21, 23 ff)° Bei der Schaffung von autonomem Satzungsrecht kommt hinzu, daß dieses sich in der Regel an einen zahlenmäßig kleinen, jedenfalls übersehbaren Kreis von Adressaten wendet, so daß die rechtssetzende Instanz hier besser als sonst beurteilen kann, ob bestimmte, an sich mögliche Saehverhalte von den Normadressaten praktisch verwirklicht werden° Im übrigen hat auch der erkennende Senat Schon im Interesse der Praktikabilität Vereinfachungen und Vergröberungen bei der Gestaltung eines HVM für zulässig gehalten (vgl° BSG 22, 218, 223)°.
  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65
    Daß bei der Normen in gewissen Grenzen generalisierend verfahren werden darf, dab, nicht jeder theoretisch denkbare, aber untypische Sachverhalt berücksichtigt zu werden braucht, hat vor allem das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen (vglo BVerfGE 9, 20, 32 und 538, 347 f; 14, 288, 303; 17, 21, 23 ff)° Bei der Schaffung von autonomem Satzungsrecht kommt hinzu, daß dieses sich in der Regel an einen zahlenmäßig kleinen, jedenfalls übersehbaren Kreis von Adressaten wendet, so daß die rechtssetzende Instanz hier besser als sonst beurteilen kann, ob bestimmte, an sich mögliche Saehverhalte von den Normadressaten praktisch verwirklicht werden° Im übrigen hat auch der erkennende Senat Schon im Interesse der Praktikabilität Vereinfachungen und Vergröberungen bei der Gestaltung eines HVM für zulässig gehalten (vgl° BSG 22, 218, 223)°.
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66

    Honorarkürzungen eines Kassenarztes durch die Kassenärztliche Vereinigung wegen

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65
    Die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach 5 368 n Abs() 4 RVG und die in 5 368 f Abs° 1 letzter Satz RVG vorgesehene Honorarbegrenzung (Verteilungskürzung) unterscheiden sich mithin sowohl in ihrer Zielsétzung als auch in der Art ihrer Durchführungo Sie dürfen deshalb9 wie der Senat schon wiederholt au5gesprochen hat9 nicht miteinander verquickt und - jedenfalls nicht ohne besondere rechtssatzmäßige Grundlage " den Prüfungsinstanzen als gemeinsame Aufgabe übertragen werden (vgl° zuletzt Urteil des Senats vom 160 März 1967, 6 RKa 22/66)° Im vorliegenw den Fall hat hiernach mit Recht nicht der Prüfungsausschuß" sondern die Abrechnungsstelle der Beklagten die strittige Honorarbegrenzung vorgenommene.
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 24/66

    Honorarkürzungen durch die kassenärztliche Vereinigung wegen Unwirtschaftlichkeit

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65
    hätte deshalb nicht9 wie geschehen" vor dem Prüfungs-Beschwerdeausschuß der Beklagten stattfinden dürfen° Dieser Fehler wiegt indessen nicht so schwer" daß deswegen das hier, wenn auch vor einer unzuständigen Stelle durchgeführte Widerspruchsverfahren rechtlich als ein Nichts anzusehen und damit dem nachfolgenden Gerichtsverfahren die Grundlage entzogen wäre" Immerhin ist der Widerspruohsbescheid von einer Stelle erlassen worden9 der nicht jede Zuständigkeit fehlt" für die Beklagte tätig zu werden" In einem solchen Fall einer nur "relativen" Unzuständigkeit hat das Gericht den Widerspruchsbescheid auf seine inhaltliche Richtigkeit jedenfalls dann zu prüfen, wenn es sich9 wie hier9 um keine Ermessensentscheidung handelt (vgl" BSG 24; 134" 1377 und Urteil des Senats vom 160 März 1967, 6 RKa 24/66)° Zutreffend hat das Berufungsgericht die streitige Begrenzung des Honorars in der Sache für rechtmäßig gehalten" Sie gründet sich auf eine Bestimmung in dem seit 1" Januar 1961 gültigen HVM der Beklagten9 die den Honoraranspruch für stationäre Behandlung zur Verhütung einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes auf den Betrag begrenzt" der der ärztlichen Versorgung von 25 belegten Krankenhausbetten entspricht (Abschnitt A 5 5 Nr° 7 Absoä; veröffentlicht ist Schléswig-Holsteinischen der HVM im.
  • BSG, 20.07.1966 - 6 RKa 9/65

    Streitigkeiten des Kassenarztrechts - Erforderlichkeit des Vorverfahrens

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65
    in Fällen der vorliegenden Art. 9 da das Gesetz nichts Abweichendes vorschreibt (vglo BSG 25, 120 und das eben genannte Urteil des Senats vom 16° März 1967) -".
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